Aktuelles zur Ukrainehilfe

Auf dieser Seite sind alle gesammelten Informationen zu finden, die im Kontext der Aufnahme von Geflüchteten aus der Ukraine relevant sind. 

Allgemeine Informationen auf Ukrainisch und Russisch

Hinweisblatt auf Ukrainisch (455 KB)

Hinweisblatt auf Russisch (500 KB)

Allgemeine Informationen

Zur Überbrückung der aufenthaltsrechtlichen Situation bis zur Erteilung von Aufenthaltserlaubnissen nach § 24 AufenthG durch die Ausländerbehörden hat das Bundesministerium des Innern und für Heimat die Verordnung zur vorübergehenden Befreiung vom Erfordernis eines Aufenthaltstitels von anlässlich des Krieges in der Ukraine eingereisten Ausländern (Ukraine-Aufenthalts-Übergangsverordnung – UkraineAufenthÜV) erlassen, die am 08.03.2022 im Bundesanzeiger veröffentlicht wurde und am 09.03.2022 in Kraft tritt. Damit werden aus der Ukraine Vertriebene (Staatsangehörige der Ukraine sowie sonstige Drittstaatsangehörige) vorübergehend vom Erfordernis eines Aufenthaltstitels befreit und können den für die Zeit nach Außerkrafttreten der Verordnung erforderlichen Aufenthaltstitel nach der Einreise im Bundesgebiet einholen.

Nach § 2 der Verordnung vorübergehend vom Erfordernis eines Aufenthaltstitels befreit sinddanach

  • Ausländer, die sich am 24.02.2022 in der Ukraine aufgehalten und ohne Aufenthaltstitel in das Bundesgebiet eingereist sind oder bis zum Außerkrafttreten der Verordnung noch einreisen werden (§ 2 Abs. 1). Diese Befreiung erfasst sowohl visumsbefreite wie nicht visumsbefreite Ausländer. Auf die Staatsangehörigkeit der Betroffenen kommt es in diesem Fall also nicht an.
  • Ukrainer, die am 24.02.2022 einen Wohnsitz in der Ukraine hatten, sich zu diesem Zeitpunkt aber vorübergehend nicht in der Ukraine aufgehalten haben und in das Bundesgebiet eingereist sind oder noch einreisen (§ 2 Abs. 2). Das gilt auch für dort anerkannte Flüchtlinge im Sinne der Genfer Konvention.
  • Ukrainer, die sich am 24.02.2022 bereits rechtmäßig in Deutschland aufgehalten haben, ohne den für einen langfristigen Aufenthalt erforderlichen Titel zu besitzen (§ 2 Abs. 3).

Die Befreiung vom Erfordernis eines Aufenthaltstitels gilt rückwirkend zum 24.02.2022 (§ 2 Abs. 4). § 3 der Verordnung regelt, dass Aufenthaltstitel im Inland beantragt werden können. Die Geltungsdauer der Verordnung ist bis zum 23.05.2022 befristet.

Hinweis: Das Recht zur Stellung eines Asylantrags bleibt für alle Geflüchteten aus der Ukraine bestehen.

Anmeldung und Registrierung

In einem ersten Schritt erfolgt die Anmeldung bei den Einwohnermeldeämtern auf den Rathäusern der Städte und Gemeinden.

Aufgenommene Personen müssen sich außerdem in einem weiteren Schritt bei den zuständigen Ausländerbehörden registrieren. Eine Registrierung ist unter anderem für den möglichen Bezug von Sozialleistungen und für den legalen Aufenthalt zwingend erforderlich. Es gibt im Landkreis Heidenheim drei Ausländerbehörden bei der Stadt Heidenheim und der Stadt Giengen für die dort untergekommenen Geflüchteten sowie beim Landratsamt Heidenheim für die in den übrigen 9 Städten und Gemeinden lebenden Geflüchteten:

Kontaktdaten der drei Ausländerbehörden im Landkreis Heidenheim:

Stadt Heidenheim

E-Mail: auslaenderwesen@heidenheim.de
Telefon: 07321 327-3320

Stadt Giengen

E-Mail: auslaenderbehoerde@giengen.de
Telefon: 07322 952-2330

Landratsamt Heidenheim

E-Mail: auslaenderbehoerde@landkreis-heidenheim.de 
Telefon: 07321 321-2226

Sobald sich die Geflüchteten persönlich bei der Ausländerbehörde vorstellen, wird ihnen eine sogenannte Vorsprachebescheinigung ausgestellt. Diese dient als Nachweis über die Vorsprache bei der Ausländerbehörde und ist auch Grundlage für den Erhalt von Leistungen sowie medizinischer Versorgung. Außerdem erhalten Geflüchtete nach erfolgter Registrierung zusätzlich eine sogenannte Anlaufbescheinigung.

Antragstellung Sozialleistungen (finanzielle Unterstützung)

Geflüchtete aus der Ukraine können finanzielle Hilfen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (Hilfe zum Lebensunterhalt, Kosten der Unterkunft/ Miete, Krankenhilfeleistungen, Bildung- und Teilhabe-Leistungen) beim Fachbereich Soziale Sicherung und Integration des Landratsamts Heidenheim beantragen. Antragsunterlagen sind bei diesen Stellen erhältlich.

Für Fragen in Notfällen oder zur Antragstellung wenden Sie sich bitte an die Asylbewerberleistungsbehörde Landratsamt Heidenheim:

E-Mail: asylbewerberleistungen@landkreis-heidenheim.de

Telefon: 07321 321-2123

Wichtige Änderungen zum 01.06.2022

Die Finanzierung des Lebensunterhaltes von Geflüchteten aus der Ukraine wird voraussichtlich zum 01.06.2022 vom Landratsamt Heidenheim in die Zuständigkeit des Jobcenters Heidenheim
wechseln.

Weitere Informationen auf Deutsch (683 KB)

Weitere Informationen auf Ukrainisch (692 KB)

Weitere Informationen auf Russisch (694 KB)

Gesundheit

Geflüchtete aus der Ukraine haben laut Testverordnung SARS-CoV-2 (Corona) einen Anspruch auf einen PoC-Antigen-Test. Diesen Test erhalten die Geflüchteten bei den offiziellen Bürgerteststellen des Landkreises Heidenheim.

Zudem haben Geflüchtete einen Anspruch auf die Schutzimpfung gegen das Coronavirus. Diese Möglichkeiten bestehen auch für Personen, die nicht in einer gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind.

Kontaktdaten Gesundheitsamt:     

E-Mail:  gesundheitsamt@landkreis-heidenheim.de

Telefon: 07321 321-2606     

Übersicht über die Bürgerteststellen

https://www.info-corona-lrahdh.de/startseite

Datenschutzhinweis

Datenschutzhinweis (334 KB)

Hinweisblatt für private Wohnraumangebote

Hinweisblatt für private Wohnraumangebote  (143 KB)

Antrag auf Übernahme von Nebenkosten bei Unterbringung von Geflüchteten aus der Ukraine

Antrag auf Übernahme von Nebenkosten bei Unterbringung von Geflüchteten aus der Ukraine (62 KB)

Der unterzeichnete Vordruck uns kann dann per Post an:

Landratsamt Heidenheim,
Soziale Sicherung und Integration,
Asylbewerberleistungen,
Felsenstraße 36,
89518 Heidenheim

eingescannt an das Postfach asylbewerberleistungen@landkreis-heidenheim.de per Fax an: 07321 321-2130 zurückgeschickt werden.

Weitere Informationen und Ansprechpartner

Folgende weitere Ansprechpartner und Stellen stehen jederzeit für Hilfen oder Fragen zur Verfügung:

Hilfsangebote für Frauen und Kinder

Postfach zur Meldung von Wohnraum und für allgemeine Fragen

Das Landratsamt Heidenheim hat unter ukrainehilfe@landkreis-heidenheim.de ein Postfach eingerichtet, unter dem sich Bürgerinnen und Bürger, die Wohnraum zur Verfügung stellen wollen oder Fragen im Zusammenhang mit der Aufnahme von Geflüchteten aus der Ukraine haben, melden können. Ebenso können sich Bürgerinnen und Bürger melden, die Wohnraum für Geflüchtete aus der Ukraine suchen.

Telefonhotline Meldung von Wohnraum und für allgemeine Fragen

Unter der Telefonhotline 07321 321-3000 können sich Bürgerinnen und Bürger, die Wohnraum zur Verfügung stellen wollen oder Fragen im Zusammenhang mit der Aufnahme von Geflüchteten aus der Ukraine haben, melden. Dies gilt auch für Bürgerinnen und Bürger, die Wohnraum für Geflüchtete aus der Ukraine suchen. Die Hotline ist (außer an Feiertagen) wie folgt erreichbar:
 
- Montag, Mittwoch und Freitag: jeweils von 9 Uhr bis 12 Uhr
- Dienstag und Donnerstag: jeweils von 12 bis 15 Uhr

Helpline Ukraine des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ)

Die Helpline Ukraine bietet kostenlose Telefonberatung bei allen Sorgen, Problemen und Themen, die Geflüchtete aus der Ukraine bewegen. Unter der Tel.-Nr. 0800-500 225 0 ist die Helpline montags bis freitags zwischen 14 und 17 Uhr zu erreichen; die Beratung erfolgt in ukrainischer und russischer Sprache und ist vertraulich. Helpline Ukraine ist ein Projekt des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) gemeinsam mit Nummer gegen Kummer e.V. und mit Unterstützung der Deutschen Telekom.

Sach- und Geldspenden

Vielen Dank für Ihr Interesse, mit Sach- oder Geldspenden die Geflüchteten aus der Ukraine zu unterstützen.

Geldspenden sowie eigeninitiative Sachspenden sind bitte unmittelbar an die bekannten Hilfsorganisationen zu richten. Die beste 
Möglichkeit, flexibel zu unterstützen, bieten derzeit Geldspenden.

Ehrenamtlich Engagierte, Dolmetscher und Pflegefamilien gesucht

Mitbürgerinnen und Mitbürger, die sich ehrenamtlich in der Ukrainehilfe engagieren möchten, können sich telefonisch unter 07321 321 3000 oder per E-Mail unter ukrainehilfe@landkreis-heidenheim.de melden. Zudem werden jetzt auch Mitbürgerinnen und Mitbürger gesucht, die sowohl Ukrainisch als auch Deutsch sprechen und ihre Hilfe bei Übersetzungen oder beim Sprachmitteln anbieten möchten. Auch Familien und Personen, die bereit wären, unbegleitete minderjährige Kinder und Jugendliche aus der Ukraine aufzunehmen, sind gebeten, sich unter der angegebenen Telefonnummer wie auch E-Mail-Adresse zu melden. Für diese Familien und Personen wird dann zeitnah ein Informationsabend durch den Fachdienst Pflegekinderwesen im Landratsamt Heidenheim stattfinden.

Informationen des Bundesministeriums des Innern und für Heimat

Erste Antworten auf Fragen rund um das Thema Einreise aus der Ukraine geben die FAQs des Bundesministeriums des Innern und für Heimat auf dieser Informationsseite.

Informationen des Ministeriums der Justiz und für Migration Baden-Württemberg

Gesammelte Informationen zum Thema bietet das Ministeriums der Justiz und für Migration Baden-Württemberg auf dieser Informationsseite. 

Pressemitteilungen

Aktuell sind bereits über 1.000 Geflüchtete aus der Ukraine im Landkreis Heidenheim gemeldet. Um einen Gesamtüberblick über die wirkliche Anzahl der ukrainischen Geflüchteten zu bekommen, richtet das Landratsamt Heidenheim nun die Bitte an die Geflüchteten, sich offiziell anzumelden. Darüber hinaus werden Personen, die Geflüchteten aus der Ukraine eine Unterkunft zur Verfügung stellen oder Kontakt zu ukrainischen Geflüchteten haben, gebeten, die Bitte zur Anmeldung weiterzugeben. Eine offizielle Anmeldung ist Voraussetzung für alle weiteren Schritte, zum Beispiel dafür, staatliche Leistungen zu erhalten. mehr erfahren