Landratsamt Heidenheim bittet ukrainische Geflüchtete, sich offiziell anzumelden

Aktuell sind bereits über 1.000 Geflüchtete aus der Ukraine im Landkreis Heidenheim gemeldet. Um einen Gesamtüberblick über die wirkliche Anzahl der ukrainischen Geflüchteten zu bekommen, richtet das Landratsamt Heidenheim nun die Bitte an die Geflüchteten, sich offiziell anzumelden. Darüber hinaus werden Personen, die Geflüchteten aus der Ukraine eine Unterkunft zur Verfügung stellen oder Kontakt zu ukrainischen Geflüchteten haben, gebeten, die Bitte zur Anmeldung weiterzugeben. Eine offizielle Anmeldung ist Voraussetzung für alle weiteren Schritte, zum Beispiel dafür, staatliche Leistungen zu erhalten.

Geflüchtete aus der Ukraine, die ein biometrisches Ausweisdokument (u. a. biometrischer Reisepass oder ID-Karte) haben, müssen sich bei den Meldebehörden der Städte und Gemeinden, oder, falls Sie in Heidenheim wohnen, beim städtischen Bürgeramt anmelden.

Geflüchtete aus der Ukraine, die keine biometrischen Ausweisdokumente (nur mit kyrillischen Schriftzeichen) haben, werden gebeten, sich bei der jeweils zuständigen Ausländerbehörde anzumelden.
Die Geflüchteten ohne biometrischen Ausweisdokumente, die in Heidenheim wohnen, müssen sich ebenfalls beim dortigen Bürgeramt anmelden. Die Geflüchteten ohne biometrischen Ausweisdokumente, die in Giengen wohnen, müssen sich an die städtische Ausländerbehörde wenden. Für alle anderen Geflüchteten, die keine biometrischen Ausweisdokumente haben, ist die Ausländerbehörde des Landratsamtes zuständig.

Bei der Ausländerbehörde des Landratsamtes Heidenheim ist eine Anmeldung im Zimmer A 025 während der Öffnungszeiten möglich. Diese sind: Mo. bis Fr. von 8 bis 11.30 Uhr und Mo. 14 bis 16 Uhr sowie Do. 14 bis 17.30 Uhr.  Die Öffnungszeiten des Bürgeramtes der Stadt Heidenheim sind: Mo. und Do. 8.30 bis 18.00 Uhr, Di. und Mi. 8.30 bis 16.30 Uhr und Fr. 8.30 bis 12.30 Uhr.
Die Öffnungszeiten der Ausländerbehörde der Stadt Giengen (Zimmer 2-3) sind von Mo. bis Fr. von 11 bis 13 Uhr sowie donnerstags von 16 bis 18 Uhr.

Für die Anmeldung bei der Behörde wäre es hilfreich, wenn die Geflüchteten aus der Ukraine von Personen begleitet werden, die aus dem Ukrainischen ins Deutsche (und zurück) übersetzen können. Außerdem sollten alle vorhandenen Dokumente zur Identitätsklärung mitgebracht werden.

Für Fragen zur Anmeldung steht die Hotline Ukrainehilfe unter Telefon 07321 321-3000 zur Verfügung. Die Hotline ist folgendermaßen besetzt: Montag, Mittwoch und Freitag: jeweils von 9 Uhr bis 12 Uhr; Dienstag und Donnerstag: jeweils von 12 bis 15 Uhr (außer an Feiertagen).